Die Utopie

Sozialsteuer statt Kirchensteuer

Eine vom Finanzamt eingetriebene Kirchensteuer ist weder mit einem säkularen Staat, noch mit der christlichen Lehre vereinbar. Würde Deutschland sie in eine Sozialsteuer umwandeln, könnte die Kirche von ihren Mitgliedern zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie systematische Missstände nicht bekämpft.

Das ist das Problem

In Deutschland müssen Mitglieder der Katholischen und Evangelischen Kirche hohe Kirchensteuern bezahlen, die mit Ausnahme von Bayern, vom deutschen Staat eingetrieben werden. Je nach Bundesland wird die Kirchensteuer auf Grundlage der Einkommensteuer berechnet, und beträgt etwa acht bis neun Prozent deren Summe. So erhielt die Katholische Kirche etwa im Jahr 2019 6,76 Milliarden an Kirchensteuern.  Immer wieder wird die Kirche dafür kritisiert, dass sie diese Gelder aber nicht genügend in soziale Arbeit investiert: So bekam der größte Wohlfahrtsverband der Katholischen Kirche, die Caritas, 2019 nach eigenen Angaben nur 10,4 Millionen Euro, also nicht mal 0,2 Prozent der Kirchensteuer. Zwar wird ein beträchtlicher Teil der Kirchensteuer auch für die Seelsorge, sowie für die Kosten der Jugend- und Familienarbeit und andere sozialen Leistungen verwendet. Die zahlreiche Schulen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Kitas in Deutschland, die von der Kirche getragen werden,  werden jedoch teilweise bis zu 90 Prozent vom Deutschen Staat bezuschusst, je nach Region und Einrichtung. In Deutschland genießen Kirchen trotz der offiziellen Trennung von Kirche und Staat zahlreiche Sonderrechte. Dazu gehört, dass die Katholische Kirche in hauptsächlich staatlich finanzierten Schulen und Kindergärten Angestellte entlassen kann, weil sie queer oder geschieden sind.

Aus diesen Gründen, aber insbesondere auch im Rahmen der Missbrauchsskandale in der Kirche entscheiden sich immer mehr Menschen in Deutschland für einen Austritt. Für gläubige Mitglieder besteht oft ein Gewissenskonflikt: viele wollen mit ihrem Austritt gegen die Missstände protestieren, verlieren aber nach Kirchenaustritt auch fast alle ihre religiösen Privilegien. Zum Beispiel dürfen sie nach einem Austritt nicht mehr das Abendmahl entgegennehmen, und dürfen nur mit einer Sondergenehmigung kirchlich heiraten.

Das ist der Impuls

Der evangelische Theologe Thies Gundlach setzte sich vergangenes Jahr in seiner Schrift Vision für die Kirche von morgen unter anderem für eine sogenannte Kultursteuer oder Sozialsteuer statt einer Kirchensteuer ein. Dieses Konzept gibt es bereits in mehreren Staaten. So ist es in den meisten Ländern gar nicht möglich, aus der Kirche auszutreten. Laut christlicher Lehre entscheidet nur die Taufe darüber, ob man Mitglied ist oder nicht. Also können Gläubige in anderen Ländern nicht gezwungen werden Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

In Italien können die Steuerzahler:innen stattdessen entscheiden, ob sie 0,8 Prozent ihrer Einkommenssteuer an Religionsgemeinschaften oder aber an ein staatliches Förderungsprogramm für soziale oder kulturelle Einrichtungen zu zahlen möchten. In Spanien sind es 0,52 Prozent der Einkommensteuer. In beiden Staaten verlieren gläubige Mitglieder der Kirche keinerlei kirchliche Privilegien, wenn sie sich dagegen entscheiden, ihr Geld der Kirche zu geben. In Ungarn haben Steuerzahler:innen die Möglichkeit, jeweils ein Prozent ihrer Einkommensteuer an eine offiziell anerkannte Kirche oder das „Hungarian National Talent Program“ zu spenden und zusätzlich nochmal ein Prozent an eine NGO oder Bildungseinrichtung nach Wahl. In Island kann man ebenfalls frei entscheiden, ob ein Teil der Einkommenssteuer an eine anerkannte Kirche oder eine nicht-kirchliche, wohltätige Vereinigung geht. So sollen Menschen die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden welchen guten Zweck sie unterstützen wollen.

Das ist die Lösung

Franz Segbers, Professor für Sozialethik und Evangelische Theologie, untersuchte 2020 für die Rosa-Luxemburg-Stiftung, inwiefern sich ein solches Modell auf Deutschland übertragen ließe. Segbers fordert, zumindest den direkten Einzug der Steuern durch den Staat abzuschaffen und stattdessen auf eigenständige Kirchensteuerämter zu übertragen, so wie es bereits in Bayern der Fall ist. Er plädiert außerdem für einen sogenannten Bürgerhaushalt, bei dem Bürger:innen die Möglichkeit haben, über die Verwendung eines Teils des Bundeshaushalts mitzuentscheiden. So könnte man eine Sozialsteuer ermöglichen ohne den deutschen Grundsatz, dass aus Einkommensteuern direkt keine Religionsgemeinschaft finanziert werden darf, zu verletzen. In einem konsequent säkularen Deutschland müsste man jedoch einen Schritt weitergehen und die Sonderprivilegien der Kirchen gänzlich abschaffen, um sie mit anderen Religionsgemeinschaften und Gemeinwohl-Organisationen gleichzustellen. Diese Stellung bezieht etwa die Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne. Die Kirche müsste dann gezielt für die Unterstützung der Gläubigen werben – indem sie zum Beispiel hart gegen den systematischen Kindesmissbrauch in ihren Reihen vorgeht und die Privilegien eines religiösen Lebens nicht an Zwangsspenden knüpft. Eine freiwillige Sozialsteuer böte unterdessen für alle Menschen einen Anreiz, zivilgesellschaftliches Engagement zu unterstützen– ob Greenpeace, die jüdische Religionsgemeinschaft oder ein inklusives Theater, darf dann jeder Mensch selbst entscheiden.

Ausgabe #2 als PDF erhalten

Gratis Ausgabe für dich

Die Bestseller-Ausgabe “Von Cyborgs und Chatbots” nimmt das Thema künstliche Intelligenz unter die Lupe – hier kannst du dir die Ausgabe gratis als PDF-Download sichern.

Anmerkung: Dieser Artikel wurde am 31.01.2022 bearbeitet. 

Bild: Hanbyul Jeong / Unsplash

Der größte Teil der Kirchensteuer in Deutschland fließt in Gehälter und Lebenshaltungskosten von Kirchenangestellten und Priestern, weniger kommt bei Sozialeinrichtungen an. Ginge es anders?

Weiterlesen