Gastbeitrag zur Inklusion in der EU

Schluss mit unsichtbar

Katrin Langensiepen von den Grünen ist die einzige Frau mit sichtbarer Behinderung unter den 705 Abgeordneten im EU-Parlament. In einem kürzlich vorgestellten Bericht hat sie die fehlenden Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt analysiert, Lösungen benannt und konkrete Handlungsempfehlungen geliefert. Welche das sind und wie diese funktionieren können, erklärt Katrin Langensiepen in diesem Gastbeitrag.

Kennen Sie einen Menschen mit Behinderung in ihrem Arbeitsumfeld?

Die meisten Europäer*innen werden diese Frage wohl verneinen. Und das obwohl in der Europäischen Union 87 Millionen Menschen mit einer Form von Behinderung leben. Das ist fast jede fünfte Person.

Wo sind diese Menschen? Oft sind sie fern ab vom Sichtfeld der Mehrheit, abgeschottet in Sondereinrichtungen, etwa in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, wo sie keinen Arbeitnehmerstatus haben und nur unter sich arbeiten.

Auch auf Good Impact: Umweltaktivistin Cécile Lecomte: „Keine Frage der Behinderung, ob der Klimawandel uns bedroht“

Hätte ich mich damals nicht gegen dieses System gewehrt, wäre ich heute auch unsichtbar. Jetzt bin ich aber Europaabgeordnete. Die einzige Frau unter 705 Abgeordneten mit sichtbarer Behinderung.

Das ist ein gesellschaftliches und politisches Problem. Es ist ein Verstoß gegen Menschenrechte speziell gegen die UN-Behindertenrechtskonvention zu der sich die EU-Mitgliedstaaten vor über zehn Jahren verpflichteten.

Wie jede andere Person haben Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt, gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung.

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Inklusion in der EU: Die Mitgliedstaaten müssen nicht nur zustimmen, sondern das Recht umsetzen

Mein Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderung in der EU und ihrer fehlenden Teilhabe am Arbeitsmarkt, der diese Woche im Europäischen Parlament mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, fordert ein entschiedenes Handeln der EU-Mitgliedstaaten, um diese aktuelle Trennung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung aufzuheben. Wir fordern ein Auslaufen der Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die gegen Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, der etwa das Recht auf eine freien Zugang zum Arbeitsmarkt beinhaltet sowie das Recht, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, verstoßen. Es braucht eine gleichzeitige gezielte Stärkung von Alternativen, wo Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten und einen vernünftigen Arbeitnehmer*innen-Status bekommen.

Statt unseren Arbeitsmarkt inklusiv und barrierefrei zu gestalten, haben die EU-Mitgliedstaaten es sich bis jetzt leicht gemacht, indem sie Sonderwelten geschaffen haben. Diese stehen aber gegen den eigentlichen Gedanken von Inklusion.

Mit 300.000 Beschäftigten ist Deutschland Spitzenreiter des Systems der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Maximal ein Prozent der dort Beschäftigten schafft den Übergang zum ersten Arbeitsmarkt. Der Durchschnittslohn liegt bei 155 Euro im Monat und sie arbeiten ausschließlich mit anderen Menschen mit Behinderungen.

Bestehende Systeme lassen sich ungern verändern, aber genau da müssen wir hin.

Bis jetzt ist es so, dass Menschen mit Behinderung eher davon abgehalten werden, ihr Glück auf dem ersten Arbeitsmarkt zu versuchen und das obwohl sie die Qualifikationen hätten.

Inklusion in der EU: Alternative zu Werkstätten schaffen

Die Gelder für Assistenz und Anpassungen am Arbeitsplatz sind zwar da. Der Weg diese zu bekommen ist aber kompliziert und bürokratisch. Viele Arbeitsberatungen konzentrieren sich deshalb weiter auf Vermittlung in Werkstätten.

Als man mir damals sagte, eine Einrichtung wäre für mich die einzige Option, habe ich mich nicht einschüchtern lassen. Aber nicht jeder hat die Kraft, den Mut oder die Ressourcen alleine Alternativen zu suchen. Viel wäre schon getan, wenn sich hier die Beratung ändern würde.

Besonders für Frauen mit Behinderungen. Oft sind sie häufiger von intersektioneller Diskriminierung und Armut betroffen. Nur 48,3 Prozent von ihnen haben eine Arbeit.

Es geht nicht darum Menschen, die derzeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, von einem Tag auf den anderen auf die Straße zu setzen. Es geht darum Alternativen zu stärken. Denn diese gibt es. Auch für die, die besondere Unterstützung benötigen. Beispielsweise gibt es Inklusionsfirmen. Das sind staatlich geförderte Unternehmen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Dort bekommen sie Unterstützung aber auch einen regulären ArbeitnehmerInnen-Status mit entsprechendem Mindestlohn. Ein wichtiger Punkt ist also die Stärkung sozialer Unternehmen.

Natürlich hängt Inklusion in der Arbeitswelt mit vielen anderen Lebensbereichen zusammen. Wenn ich für einen Job in eine andere Stadt ziehen muss, in der Straßen, die Transportmittel oder gar meine Wohnung nicht barrierefrei sind, werde ich diesen Job auch nicht in Erwägung ziehen. Wenn er auf einer nicht-barrierefreien Website ausgeschrieben ist, werde ich ihn wahrscheinlich gar nicht erst finden.

Die Gastautorin

Katrin Langensiepen, 41, kommt aus Langenhagen bei Hannover und ist seit 2019 für Bündnis 90/DieGrünen Abgeordnete im Europaparlament. Als Vize-Vorsitzende des Sozialausschusses und der interparlamentarischen Gruppe von Menschen mit Behinderung kämpft sie für ein grünes, soziales und inklusives Europa. Ihre Themenschwerpunkte liegen auf Inklusion, Armutsbekämpfung und Wohnen.

Deutschland muss Blockadehaltung beenden

Auf EU-Ebene fehlt uns derzeit der rechtliche Rahmen, um Diskriminierung in allen Lebensbereichen einzufordern und wenn nötig, sogar einzuklagen. Erst letzte Woche stellte die Europäische Kommission ihre EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für die nächsten zehn Jahre vor. In dieser fordert sie die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, endlich die übergreifende EU-Antidiskriminierungsrichtlinie anzunehmen. Diese wird seit über 12 Jahren im Rat blockiert – vor allem von Deutschland. Als Hüterin der Menschenrechte“ ist das für die EU ein absoluter Skandal.

Die COVID-Jahre 2020/21 haben gezeigt, welche unglaublichen technischen Möglichkeiten zur Teilhabe mittlerweile erhältlich sind. Lasst uns diese auch nutzen. Zudem sollte es Standard sein, dass jeder Studiengang in Produktdesign, Webdesign oder Architektur einen Kurs zum Thema Barrierefreiheit anbietet. Dass jedes neue Gebäude, jedes neue Transportmittel und jedes neue Produkt in der EU zukünftig so gestaltet wird, dass es von möglichst vielen von uns genutzt werden kann, für mehr Teilhabe aller in einer offenen Gesellschaft.

Das ist nicht nur eine Frage des politischen Willens, sondern Menschenrecht.

Hier geht es zum Bericht von Katrin Langensiepen.

Bild: Katrin Langensiepen

Vor allem Alternativen zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung müssen gestärkt werden, sagt Katrin Langensiepen, EU-Abgeordnete der Grünen.

Katrin Langensiepen

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