Bereits Ende April 2022 hat eine vom Deutschen Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit über eine Absenkung des Wahlalters beraten. Die geladenen Sachverständigen sprachen sich zwar nicht einheitlich, aber in ihrer Mehrheit für die Senkung von 18 auf 16 Jahre aus. Die Debatte um eine Wahl ab 16 auf Bundesebene wird prägnanter.
Eine zentrale Frage in der Debatte: Besitzen 16- und 17-Jährige bereits die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit, um zur Wahl zu gehen, damit über die Zusammensetzung von Regierungen und letztlich auch über den politischen Kurs der Republik mitzuentscheiden? Ein „gefährliches Argument“, befand der Berliner Rechtswissenschaftler Christoph Möllers. Es werde seit 200 Jahren gegen die Ausweitung des Wahlrechts herangezogen und sei beispielsweise schon gegen die Einführung des Frauenwahlrechts vorgebracht worden.
Schlüssig erscheint dieses Argument heute weniger denn je. Die Juristin Silke Ruth Laskowski von der Uni Kassel wies in der Sitzung der Kommission auf das Engagement vieler junger Menschen in der Klimabewegung hin. Ihre Schlussfolgerung: „Die notwendige Ernsthaftigkeit und Vernunft, die erforderlich ist, um an einer Wahl teilzunehmen, ist offenbar heute schon auch in einem jüngeren Alter zu finden.“ Wenn dem so sei, „dann spricht doch sehr vieles dafür, dass das alte Alter von 18 Jahren nicht mehr überzeugt“.
Wahl ab 16: Klimaschutzurteil als Referenz
Die Juraprofessorin Jelena von Achenbach aus Gießen verwies auf das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Liste der Beschwerdeführer: „Da sind lauter Minderjährige dabei.“ Wenn diese über das höchste deutsche Gericht den Gesetzgeber vor sich hertreiben könnten, spreche einiges dafür, ihnen auch den Zugang zu Wahlen zu eröffnen.
Auch das Urteil selbst spielt den Wahlalter-16-Befürwortern in die Hände. Denn die Karlsruher Richter:innen argumentierten letztlich mit der Generationengerechtigkeit, indem sie festlegten, dass die Politik Schritte zur Senkung der schädlichen Treibhausgasemissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben dürfe.
Was für die Klimapolitik gilt, gilt auch für andere hochsensible Themen wie die Zukunft des Rentensystems. Jüngere Generationen, die von politischen Entscheidungen hierzu vor allem betroffen sein werden, dürfen über Wahlen nicht darauf Einfluss nehmen. Zugleich nimmt der Anteil älterer Generationen an den Wähler:innen, die von solchen Zukunftsentscheidungen weniger betroffen sind, durch die steigende Lebenserwartung zu. Ist das gerecht?
Rechtswissenschaftler: Alter 18 „zentrale Wendemarke“
Mit dieser Frage hielten sich die Skeptiker:innen in der Sitzung der Bundestagskommission nicht auf. Der Rechtswissenschaftler Bernd Grzeszick aus Heidelberg wandte stattdessen ein, dass das Alter 18 im Zivil- und Strafrecht immer noch die „zentrale Wendemarke“ sei. Erst dann sei ein Bürger voll geschäfts- und deliktfähig, erst dann könne er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
Die Befürworter:innen von Wahlalter 16 – voran die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP – sehen diese Verknüpfung aber nicht als zwingend an. Bei ihnen reiht sich auch die Linke ein. Nur Union und AfD sind skeptisch bis ablehnend. Damit gibt es im Bundestag zwar eine Mehrheit für das Wahlalter 16. Diese reicht aber nicht. Denn die 18 Jahre sind in Artikel 38 des Grundgesetzes fixiert – zu ändern nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Befürworter:innen einer Senkung werden also noch Überzeugungsarbeit leisten müssen.
Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne geworfen: Wäre es gerechter, wenn in Deutschland ab 16 gewählt werden dürfte?