Menschen mit Behinderungen

Das Werkstätten-System muss sich ändern, um inklusiv zu sein

Werkstätten für behinderte Menschen gelten als sinnvoll und gut. Tatsächlich offenbaren sie die Schwächen des Sozialsystems. Die Löhne liegen dort oft deutlich unter 200 Euro im Monat. In Sachsen war die Lage bereits vor der Pandemie besonders ernst – laut einer kaum bekannten Statistik.

Werkstätten für behinderte Menschen, kurz WfbM, sind eine gute Sache. Das findet zumindest Hubertus Heil. „Die sind für viele Menschen wichtig“, sagte der Bundesminister für Arbeit und Soziales Ende März in seinem Podcast „Das Arbeitsgespräch“. Heil plauderte entspannt mit der Autorin Laura Gehlhaar über das wichtige Thema Inklusion, und wie gut sie in Deutschland funktioniert. Ein mahnendes Fazit des SPD-Politikers: „Die große Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass wir nicht nur gut durch die Krise kommen, sondern dass die Krise nicht zur Inklusionsbremse wird.“ Das betreffe insbesondere die Teilhabe am Arbeitsmarkt.

Die Plattform entia.de arbeitet mit mehr als 100 Werkstätten in Deutschland zusammen. Ihr Produktionspektrum reicht vom Grill über Möbel bis hin zu Hosenträgern. Auf der Website heißt es: „Lassen Sie sich von den modernen, hochwertigen Produkten in bester Manufaktur-Qualität überzeugen. Hier kann man wirklich mit einem guten Gefühl shoppen!“

Was der Bundesminister Heil und entia.de nicht ganz so laut sagen ist, mit welcher Bezahlung das gute Shopping-Gefühl einhergeht. Wie hoch ist also der Monatslohn, der formell „Arbeitsentgelt“ heißt, aller mehr als 300.000 behinderten Werkstattarbeiter:innen? 2019 waren es gerade mal 155 Euro im Bundesschnitt, dazu kommen das staatlich geregelte Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro und weitere existenzsichernde Sozialleistungen. Der Umsatz aller 786 WfbM mit fast 3000 Betriebsstätten in Deutschland dagegen ist gewaltig: etwa acht Milliarden Euro.

Werkstätten für behinderte Menschen sind ein geschlossenes, intransparentes System, das auf einer sehr eigenen Definition von Arbeit, Lohn und Teilhabe fußt. In der Pandemie hat sich das wie unter einem Brennglas gezeigt: Durch Corona verschlechterte sich vielerorts die Auftragslage. In mehreren Einrichtungen wurde der spärliche Lohn der behinderten Menschen gekürzt, während die nicht behinderten Angestellten mit Tarifverträgen – Sozialarbeiter:innen, Gruppenleiter:innen oder Verwaltungsangestellte etwa – keine Gehaltseinbußen hatten. Läuft da etwas gewaltig schief? Fangen wir mit einem Blick in die Geschichte an.

Werkstätten für behinderte Menschen: Vorläufer in den 1960er-Jahren

Als mitentscheidend für die Etablierung der Werkstätten für behinderte Menschen gilt die Gründung des Vereins Lebenshilfe 1958. Der Verein ist mit heute 223 WfbM neben den Kirchen einer der wichtigsten und einflussreichsten Träger. Bundesvorsitzende ist die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Erste Vorläufer nicht-stationärer Werkstätten entstanden in den 60er-Jahren. 1974 fand die Bezeichnung „Werkstatt für Behinderte“ Eingang in die Rechtsnormen. 1980 trat die rahmengebende „Werkstättenverordnung“ in Kraft.

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Die heutige Form der „Werkstätten für behinderte Menschen“ wurde 2001 mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB IX, etabliert. Es regelt vor allem die gesellschaftliche Teilhabe von behinderten Menschen. Dort steht in Paragraph 219 Folgendes: „Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (…) und zur Eingliederung in das Arbeitsleben.“ Weiter heißt es: „Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen.“

Diese Sätze kennt Ulrich Scheibner auswendig. „Die Gesetze sind gut“, sagt er, „es hapert seit jeher an der Umsetzung.“ Scheibner kennt sich in der Geschichte und Rechtspraxis der Werkstätten sehr gut aus. Der Sozialarbeiter war fast 25 Jahre lang Geschäftsführer des zuständigen Dachverbands, der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen. Bis heute berät er Einrichtungen und kämpft vor allem für die Rechte behinderter Menschen.

Der 73-jährige stellt die gesetzlichen Aufgaben des Werkstätten-Systems nicht in Abrede, aber kritisiert: „Mindestens 30 Prozent der ,Werkstatt‘-Beschäftigten sind eigentlich Arbeitnehmer:innen.“ Er meint: Mindestens 90.000 dieser behinderten Erwachsenen müssten in jedem Fall den gesetzlichen Mindestlohn und damit 9,50 Euro pro Stunde bekommen statt den derzeitigen Durchschnittsstundenlohn von 1,11 Euro. Das hält er für eine „skandalöse Benachteiligung“ der sogenannten Leistungsträger:innen oder „,Werkstatt’-Arbeiter:innen“ auf den ausgelagerten Arbeitsplätzen in der Wirtschaft. Dort sind 20.000 behinderte Menschen wie Leiharbeiter:innen beschäftigt – ohne Anspruch auf den Tariflohn im entsprechenden Unternehmen.

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Zum Gastkommentar von Anne Gersdorff und Silke Georgi.
Bild: Imago / epd

Interne Statistik des Bundesarbeitsministeriums

Und: in punkto Lohn gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Das Bundesarbeitsministerum führt darüber eine interne Statistik, die dem enorm Magazin vorliegt. Schaut man sich die Jahre 2017 bis 2019 an, also die Zeit vor der Pandemie, finden sich in einzelnen Fällen sehr bedenkliche Zahlen. Generell wird im Westen mehr gezahlt als im Osten der Republik: Im Schnitt waren es vor zwei Jahren 166 Euro im Westen, in Bayern gar 204 Euro, in Hessen und Nordrhein-Westfalen 144 Euro. Der Schnitt im Osten betrug 113 Euro, Spitzenreiter ist Thüringen mit 164 Euro. In Sachsen erhielten allerdings 2019 die 16.300 Werkstättenbeschäftigten deutlich weniger als die Hälfte dessen, was im Nachbarland gezahlt wird: 64 Euro. Im Jahr 2018 waren es 62 Euro, ein Jahr zuvor betrug der Monatslohn 57,75 Euro. Umgerechnet in Stundenlöhne heißt das: weniger als 50 Cent in den Jahren 2017 bis 2019.

Die Zahlen aus Sachsen sind auch deswegen so brisant, weil sie klar unter dem gesetzlich festgelegtem Minimum liegen, dem Grundbetrag. Dieser betrug laut Sozialgesetzbuch IX, Paragraf 241 „mindestens 80 Euro“. Neben dem Grundbetrag, wird zudem eigentlich noch ein leistungsabhängiger Steigerungsbetrag ausgezahlt, dieser fällt somit auch in Sachsen im Schnitt komplett weg. Die Kürzungen in Sachsen sind aber dennoch nicht rechtswidrig. Wie geht das?

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Nun wird es etwas kompliziert: Neben dem Sozialgesetzbuch IX gibt es noch die ebenfalls geltende Werkstättenverordnung. Hier ist in Paragraf 12 geregelt, dass die „Arbeitsentgelte“, also die Löhne der beschäftigten Menschen mit Behinderungen, aus dem „Arbeitsergebnis“, also dem Geld, das die Werkstätten dank ihrer Produktion einnehmen, zu zahlen sind. Das „Arbeitsergebnis“ wiederum soll in erster Linie eingesetzt werden, um die Löhne zu zahlen – und Rücklagen zu bilden, damit in schlechten Zeiten die Entgelte weitergezahlt werden können.

Konkret heißt das: Die in den Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen müssen ihre Löhne selbst erwirtschaften. Ist die Auftragslage schlecht, ist das „Arbeitsergebnis“ also gering, dann dürfen die Löhne gekürzt werden, wenn es keine Rücklagen mehr gibt. So erklärt es auch auf Nachfrage das Bundesarbeitsministerium formell: „Wenn das Arbeitsergebnis der WfbM nicht ausreicht, um die Grundbeträge zu zahlen, sind zunächst die Ertragsschwankungsrücklagen aufzubrauchen. Reichen diese nicht mehr aus, kann es auch zu Kürzungen des Grundbetrages kommen.“

Wie also kommt man in Sachsen aus der prekären Situation heraus, wenn nicht mal der Grundbetrag gezahlt werden kann und somit auch erst gar keine Rücklagen gebildet werden können? Dass sich während der Coronakrise und wohl auch danach die Auftragslage schlagartig verbessert, ist mehr als unwahrscheinlich.

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Zahlen, die kaum jemand kennt

Das größte Problem ist aber, dass diese Zahlen exklusiv sind, kaum jemand kennt sie. Denn: Das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht sie nicht. Und: „Es gibt keinen regulären Austausch über diese Statistik“. Das zuständige Staatsministerium in Sachsen sagt dazu wenig überraschend: „Statistische Erhebungen zur Höhe des Werkstattentgeltes liegen uns nicht vor.“ Die zuständige Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte  Menschen (LAG WfbM), also der Interessenverband der Werkstätten sagt: „Über die wirtschaftliche Lage der Werkstätten und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten in den einzelnen Werkstätten kann die LAG WfbM Sachsen keine Aussagen treffen.“ Und: Es gibt keine behördliche Kontrollinstanz, die regelmäßig überprüft, ob zumindest Grundbeträge ausgezahlt werden oder nicht. Lediglich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern müssen die Werkstätten die Verwendung  des „Arbeitsergebnisses“ offenlegen. Jedoch nur, wenn diese dies verlangen. Ob und wie oft das geschieht, ist unklar. Auch das wird statistisch nicht erfasst.

Auch Jürgen Thewes kennt die brisanten Zahlen aus Sachsen nicht. Thewes ist im Vorstand der Werkstatträte Deutschland, der bundesweiten Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten. „Da muss ich mal dringend mit den Kollegen in Sachsen sprechen“, sagt er und erklärt, was im Falle einer geplanten Lohnkürzung passieren muss – eigentlich. „Jeder Kürzung, jeder Veränderung müssen wir Werkstatträte zustimmen, wird die Maßnahme abgelehnt, muss eine unabhängige Vermittlungsstelle angerufen werden“. Ist das bereits öfter bundesweit in den letzten Jahren geschehen? „Das wird nicht statistisch erfasst, Zahlen gibt es dazu nicht“, sagt Thewes und ergänzt, „unabhängig von Grundbetrag und Steigerungsbetrag leisten manche Werkstätten Sonderzahlungen“. Läuft das Jahr besser als geplant, bekommen die Beschäftigten so einen Bonus unterschiedlicher Höhe. Die Regel sei dies aber nicht. Letztlich entscheide die Werkstattleitung.

Brisante Situation in Sachsen

Was sagen die Beschäftigten in Sachsen selbst? Einer von ihnen ist Jörg Pankotsch. Er arbeitet seit zehn Jahren in der Werkstatt der Lebenshilfe in Stollberg im Erzgebirge. Pankotsch ist auch Werkstattrat, vertritt somit die Interessen der behinderten Beschäftigten. Die Stollberger:innen haben ein breites Leistungsspektrum, so werden anspruchsvolle Holz-, Metall-, Montage- und Verpackungsarbeiten angeboten und von Firmen nachgefragt. Mit seiner aktuellen Werkstattleitung ist der 51-Jährige zufrieden. „Die Chefin nimmt an vielen Gesprächen teil, es weht frischer Wind“. Wegen Corona habe es finanzielle Einschränkungen gegeben: „Der Steigerungsbetrag wurde für diejenigen Beschäftigten, die zuhause geblieben waren, rückwirkend ab 01.03.2021 auf 5€ pro Monat gekürzt. Der Grundbetrag wurde nicht angegriffen.“

Pankotsch kennt jedoch auch das Gegenteil: So habe eine frühere Werkstattleitung vor Jahren, bei Lohnkürzungen nicht zwingend den Dialog gesucht, „und wenn hat man uns die Pistole auf die Brust gesetzt, entweder wir Werkstatträte stimmen zu oder die Werkstatt muss schließen.“ Spricht man mit Kolleg:innen von Pankotsch in anderen Regionen in Sachsen berichten diese, dass in den Jahren vor Corona der Grundbetrag eigentlich immer ausgezahlt wurde. Wirklich überprüfen lässt sich das allerdings kaum. Teilweise veröffentlichen Werkstätten, wenn es sich etwa um gemeinnützige GmbHs handelt, ihre Bilanzen im Bundesanzeiger. Lohnentwicklungen der Beschäftigten kommen aber dort in der Regel nicht so konkret vor.

Eine Geschäftsführer:in eines Trägers in Sachsen, die namentlich nicht genannt werden will, kennt den Spagat zwischen sozialer Verantwortung und wirtschaftlichen Zwängen gut. Sie war für mehrere Werkstätten verantwortlich. „Je nachdem, welche strategischen Ziele Unternehmen verfolgen und welchen Schwerpunkt eine Werkstattleiter:in setzt, entwickelt sich eine Einrichtung. Einigen sind die Zahlen wichtiger als zufriedene Angestellte und umgekehrt“, sagt sie. Entscheidend sei aber vor allem die gemeinsame Arbeit auf Augenhöhe. „In vielen Einrichtungen werden Werkstattbeschäftigte ungefragt geduzt, bekommen Spitznamen als seien sie Kinder“. Ein Bewusstsein, dass allein damit eine Grenze überschritten sei, fehle oft.

Auch das Problem des (Wieder-)Einstiegs aus der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt, ist ihr sehr bewusst: „Ich habe erlebt, dass Rechtsbeistände Werkstattbeschäftigten explizit von einem Wechsel abgeraten haben, weil sich so die Rentenansprüche verschlechtern würden“. Das stimmt. Es greift eine besondere Regelung, die einer der größten Träger bundesweit, die Lebenshilfe, auf ihrer Homepage erklärt: Werkstattbeschäftigte müssen von ihrem meist nur sehr geringen Arbeitsentgelt keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Dies übernimmt der Träger der Werkstatt. Es gilt eine weitere Besonderheit: Berechnungsgrundlage für die Beiträge ist nicht der tatsächliche Verdienst, sondern 80 Prozent vom an alle Arbeitnehmer [bundesweit, Anmerkung der Redaktion] gezahlten Durchschnittsentgelt im vorletzten Kalenderjahr.“ 

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Wie funktioniert nun aber die Arbeit in Werkstätten? Üblicherweise arbeiten behinderte Menschen betreut in angeleiteten Gruppen im sogenannten „Arbeitsbereich“ der Einrichtungen. Das läuft wie in anderen Wirtschaftsunternehmen auch, in denen noch von Hand sortiert, geklebt, gesägt, gebohrt und verpackt wird, Hierarchie inklusive. Nur machen es die Werkstätten oft billiger. Es gibt eine:n Gruppenleiter:in für je zwölf behinderte Mitarbeiter:innen. Und wie in jedem Betrieb bilden Leistungsstarke und Leistungsschwächere ein Team. Natürlich spielen dabei auch Art und Schwere der kognitiven und psychischen Beeinträchtigung eine wichtige Rolle. 75 Prozent der Werkstatt-Beschäftigten sind kognitiv, unter 22 Prozent psychisch, knapp 3 Prozent körperlich beeinträchtigt.

Nur ein Prozent schafft den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt

Wie sieht es neben Sachsen in anderen Bundesländern aus? „Leistungsträger bilden das Rückgrat unserer Produktivität, sie ziehen oft die ganze Gruppe mit und helfen uns dabei, unsere Verpflichtungen als Sozialunternehmen den Kunden gegenüber einzuhalten“, sagt Michael Weber, Geschäftsführer des Heilpädagogischen Zentrums Krefeld – Kreis Viersen. An neun Standorten am Niederrhein betreuen und unterstützen 500 Fachangestellte 2.000 behinderte Menschen. Das Aufgabenspektrum ist groß, es reicht von Maler- und Lackierarbeiten über Metall- und Holzarbeiten bis hin zum Garten- und Landschaftsbau.

Verwaltungswissenschaftler Weber ärgert sich über oberflächliche, polemische Diskussionen über die Werkstätten. Er empfindet die Entlohnung behinderter Menschen zwar als „tiefe Ungerechtigkeit“, weist aber auch auf systemische und ökonomische Zwänge hin. Er bestätigt das bereits Erwähnte: „Die Löhne müssen anteilig selbst erwirtschaftet werden.“ Heißt: In WfbM werden die Tarifgehälter der Angestellten vom Staat nahezu vollständig finanziert. Für die Werkstatt-Arbeiter:innen gibt es aber nur den eingangs bereits genannten Zuschuss: 52 Euro Arbeitsförderungsgeld. Keine Aufträge wegen Corona kann, wie bereits gezeigt, damit bedeuten: Lohnkürzungen. In Krefeld hätten sie diesen Schritt aber bisher vermieden.

Generell also weniger Lohn für die, die ohnehin am wenigsten bekommen? Möglich ist das, weil behinderte Menschen keine Arbeitsverträge unterschrieben haben, sondern „Werkstattverträge“. Sie stehen damit nur in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“, dazu später mehr.

Neben der Entlohnung ist ein zweiter, elementarer Kritikpunkt an Werkstätten ihre geringe Durchlässigkeit zum ersten Arbeitsmarkt. Nur maximal ein Prozent der behinderten Beschäftigten schafft nach Expert:inneneinschätzungen den Sprung. Ein Prozent, oft weniger. Dabei ist das ein verpflichtender gesetzlicher Auftrag, nur steht im Gesetz keine verbindliche Zahl.

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Petra Heckl kennt dieses Problem aus der Praxis gut. Sie ist bei Volkswagen für die Standortplanung in Wolfsburg verantwortlich. „Wir arbeiten seit Jahrzehnten erfolgreich mit Werkstätten zusammen“, sagt Heckl. Bundesweit würden sich derzeit 14 Einrichtungen etwa um „hochwertige Vormontagen kümmern und diverse Produkte für das Interieur und Exterieur der Fahrzeuge fertigen“. Klingt doch gut, warum ist dann der Sprung in den regulären Job – auch bei VW – so schwierig? Vor allem der zusätzliche Betreuungsaufwand wäre für Unternehmen leider viel zu hoch und faktisch kaum zu leisten, antwortet die Standortplanerin. Dennoch würden Inklusionsprogramme diskutiert.

Im Rahmen der Zusammenarbeit achte VW aber darauf, dass die Werkstätten insbesondere in der Pandemie „gut ausgelastet“ seien. Die Bezahlung sei ein ernstes Thema, liege aber zumindest bei den Geschäftspartnern über dem Bundesschnitt. Für Petra Heckl ist es bei ihren regelmäßigen Besuchen wichtig, den behinderten Menschen in den Werkstätten das Gefühl der Teilhabe am Unternehmen zu geben. „Viele sagen mittlerweile stolz: Ich bin VW-Mitarbeiter.“ Auch Start-ups arbeiten mit Werkstätten zusammen und werben gern mit ihrem sozialen Charakter.

Doch die Bereitschaft, offen über die Probleme des Systems zu sprechen, ist nicht allzu groß. „Es wird sehr präzise und sehr schnell gearbeitet“, sagt ein Gründer aus Bayern, der mit mehreren Einrichtungen seit Jahren zusammenarbeitet und nicht namentlich genannt werden will. Er berichet aber auch über Produktionsfehler und Lieferschwierigkeiten. Dennoch sei er regelmäßig in den Werkstätten und schätze den Austausch über die Produkte: „Einige Leute sind ziemlich fit, ihre Einschränkungen fallen überhaupt nicht auf, andere können kaum lesen, schreiben oder rechnen.“ Angesprochen auf die Entlohnung sagt er: „Danach frage ich nicht. Das würde man bei anderen Unternehmen doch auch nicht tun oder hinterfragen.“ Doch die Debatte kennt er – natürlich.

Die Fairtrade-Profis von Gepa arbeiten mit Werkstätten in Bremen, Mönchengladbach und Wuppertal zusammen. Zur Entlohnung-Problematik teilt man mit: „Wie wir von unseren Partnern erfahren haben, wird das von vielen Werkstätten unterschiedlich gehandhabt. Es ist unseres Wissens nicht davon auszugehen, dass Menschen dort als billige Arbeitskräfte ausgebeutet werden.“

In Nordrhein-Westfalen wurden 2019 gemäß der Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Schnitt monatlich 144 Euro ausgezahlt, zuzüglich des Arbeitsförderungsgeldes von 52 und existenzsichernder Sozialleistungen.

Die Firma K2 Systems, die hoch funktionale Montagesystemlösungen für weltweite Photovoltaikanlagen entwickelt, arbeitet mit mehreren Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen „seit fast 10 Jahren sehr eng zusammen.“ Die Kooperation spielt eine wichtige Rolle, denn „die Beschäftigten montieren die Zubehörteile in riesigen Stückzahlen jede Woche mit Hilfe derer der Bau einer Solaranlage erst möglich gemacht wird.“ Zur Entlohnung allerdings kann die Firma „keine Auskunft geben.“

Werkstätten für behinderte Menschen müssen Recht auf Arbeit garantieren

Im Jahr 2008 verabschiedete der Deutsche Bundestag das UN-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen als deutsches Gesetz. Es ist seit 2009 in Kraft. Jeder arbeitsbereite behinderte Mensch hat laut Artikel 27 das „Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“ Und er hat das Recht auf „gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“. Beides werde aber den „,Werkstatt‘-Beschäftigten“ verweigert, sagt Experte Ulrich Scheibner: „Es mangelt hier nicht nur an jeglicher Transparenz. Perfide ist, dass den behinderten Menschen nicht erklärt wird, welch fatale Folgen für sie der Abschluss eines sogenannten Werkstattvertrags hat, der den Arbeitnehmer-Status ausschließt. Und: Die Bundesregierung erfasst zudem nicht mal Daten über den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt.“

Mit „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen“, die Werkstattverträge ermöglichen, kennt sich Franz Josef Düwell aus. Er war nicht nur Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, sondern ist Autor und Herausgeber zahlreicher Handbücher und Kommentare. Auch zum Sozialgesetzbuch IX, in dem, wie bereits erwähnt, Elementares für die Werkstätten geregelt ist. Er kennt die Entgelt-Debatte gut. Das Lohnkürzungen, insbesondere auch des eigentlich gesetzlich garantierten Grundbetrages aufgrund von Ausnahmeregelungen in der Werkstättenverordnung rechtlich zulässig sind, hält Düwell für einen „Fehler“.

Generell sei das System „undurchsichtig“. Es fehle eine zentrale unabhängige Prüfstelle, die Träger und Werkstätten regelmäßig unter die Lupe nimmt. Laut Gesetz kommt diese Aufgabe bislang nur dem Träger selbst und der Bundesagentur für Arbeit zu. Wie steht der Jurist zur Anwendung der UN-Konvention, die empfiehlt Werkstätten mittelfristig abzuschaffen und behinderten Beschäftigten Mindestlohn zu zahlen? Düwell sagt, es stelle sich rechtlich die Frage, „in wie weit sich aus den wolkig formulierten Bestimmungen wirklich eine konkrete Handlungsnotwendigkeit ergibt“. Das heißt: So lange keine Präzedenzfälle geschaffen sind, bietet die Konvention viel Interpretationsspielraum. Statt Prozessen wurde es helfen „den zuständigen Ausschuss in New York anzurufen“. Klingt spektakulär, aber „das kann jeder behinderte Mensch in einer Werkstatt tun“, erklärt Franz Josef Düwell. Denn: Sobald der UN-Ausschuss anhand eines konkreten Falles die Konvention auslegt, ist ein konkreter Anwendungsfall für Gerichte und letztlich auch die Regierung in Deutschland geschaffen.

Ähnlich kritisch sieht die Entwicklung die grüne Europapolitikerin Katrin Langensiepen. Die einzige Frau unter den 705 Abgeordneten im EU-Parlament mit sichtbarer Behinderung sagt: „Über 10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention scheitern die EU-Mitgliedstaaten immer noch daran, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.“ Kern des Problems bleibe die „Abschottung und Nicht-Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderung und der Mangel an politischen Willen dies ändern zu wollen.“ Am 10. März wurde ein von ihr erstellter Bericht zur bisherigen Umsetzung der Konvention mit großer Mehrheit im EU-Parlament zustimmend angenommen. Gefordert wird unter anderem das Zahlen des Mindestlohns und ein normaler Arbeitnehmer:innenstatus.

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Verschärfen Werkstätten also die soziale Spaltung im Land, sollten die Einrichtungen abgeschafft werden? Bereits Mitte Januar 2021 hat Jürgen Thewes, Mitglied im Vorstand von Werkstatträte Deutschland zum Dialog aufgerufen. Weil viele seiner Kolleg:innen in Werkstätten „Halt und Struktur gefunden hätten“, löse die Debatte „Ängste und Unsicherheiten aus“. Auch Thewes kritisiert aber die unzureichende Durchlässigkeit des Systems, die Bezahlung und die mangelnde Transparenz: „Werkstätten müssen sich entwickeln und verändern“. Die Pandemie hat die Probleme des Systems einmal mehr sichtbar gemacht, könnte sie nicht der Anfang einer ernsthaften Diskussion über die Lösungen sein?

Im Hintergrund hat zumindest die Arbeit an einer aktuellen Bestandsaufnahme mit allen Beteiligten zum Werkstättensystem und seinen Problemen begonnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt gerade ein großes Forschungsvorhaben durch. Zwar soll das Thema Löhne dabei im Fokus stehen, doch die Höhe der Entgelte war bisher in der zuständigen Steuerungsgruppe noch kein Thema. Ergebnisse sollen „voraussichtlich im Jahr 2023 vorliegen“. Bis dahin scheint wohl eine Statistik, die kaum jemand kennt, für 300.000 beschäftigte Menschen mit Behinderungen in Werkstätten zu genügen.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text wurde am 10. Mai aktualisiert.

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Lesbarkeit ist uns wichtig. Geschlechtergerechtigkeit auch. Deshalb gendern wir unsere Texte ab der Ausgabe 02/2021, die am 7. Mai erscheint, nicht mehr mit Gendersternchen, sondern mit Doppelpunkt – möglichst inklusiv und barrierefrei. Weiterhin bleibt die genaue Umsetzung unseren Autor:innen und Gesprächspartner:innen in Wortlautinterviews selbst überlassen.

Bild: IMAGO / Rainer Unkel

Im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) läuft es wie in anderen Unternehmen auch, wo noch sortiert, geklebt, gesägt, gebohrt und verpackt wird – mit dem gravierenden Unterschied der Entlohnung. Im Schnitt erhalten Beschäftige 1,11 Euro pro Stunde.

Jan Scheper

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